IMMOBILIEN NACH SCHEIDUNG – VERFüGBARE MöGLICHKEITEN

Immobilien nach Scheidung – Verfügbare Möglichkeiten

Immobilien nach Scheidung – Verfügbare Möglichkeiten

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Die Immobilie, die Paare gemeinsam besitzen, stellt nicht nur das Zuhause, sondern auch eine wichtige finanzielle Sicherheit und Altersvorsorge dar. Wie sollte die Immobilie im Falle einer Scheidung gehandhabt werden?

Muss die Immobilie direkt verkauft werden?



Nicht zwingend. Wir finden mit Ihnen die optimale Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung!

Immobilien und Zugewinngemeinschaft



Die Zugewinngemeinschaft ist bei Eheschließungen weit verbreitet. Dies bedeutet, dass während der Ehe erworbenes Eigentum, einschließlich Immobilien, beiden Partnern gehört, ebenso wie Schulden. Leider ist die Aufteilung selten problemlos.

Realteilung: Aufteilung der Immobilie in zwei separate Wohneinheiten



Mit dieser Lösung bleiben beide Ex-Partner im Haus und besitzen jeweils einen Teil. Dies wird rechtlich durch eine notarielle Teilungserklärung im Grundbuch festgehalten. Nicht jede Immobilie ist dafür geeignet, daher sollte ein Experte hinzugezogen werden.

Die Immobilie den Kindern übertragen



Es besteht die Möglichkeit, die Immobilie auf die Kinder zu übertragen. Dafür braucht man die Zustimmung eines Vormundschaftsgerichts. Ein Partner kann auch seinen Anteil an das Kind schenken, sofern der andere Partner zustimmt.

Übertragung: Ein Partner bleibt und zahlt den anderen aus



Eine weitere Lösung ist die Übertragung des Eigentums an einen HIER Partner. Dabei erhält der andere eine Ausgleichszahlung, abhängig vom Marktwert und den Eigentumsanteilen. Man muss auch beachten, dass die laufenden Kredite übernommen werden müssen.

Öffentliche Teilungsversteigerung



Wenn keine Einigung möglich ist, kann die Immobilie öffentlich versteigert werden. Dabei ist Vorsicht geboten: Oft deckt der Erlös nicht die Schulden, und das Höchstgebot liegt unter dem Verkaufspreis bei professionellem Verkauf. Das kann zu ungedeckten Schulden führen, für die beide Partner haften. Eine einvernehmliche Lösung ist daher stets vorzuziehen.

Vermietung als Option



Ist ein Verkauf unvorteilhaft oder kann das Haus nach der Scheidung nicht allein gehalten werden, könnte Vermietung eine Möglichkeit sein. Die Ex-Partner müssen dann als Vermieter zusammenarbeiten oder einen Makler beauftragen.

Verkauf des Hauses



Die Mehrheit der Paare entscheidet sich bei einer Scheidung für den Verkauf der gemeinsamen Immobilie. Nach dem Trennungsjahr hat jeder das Recht, den Verkauf des Hauses zu fordern. Ein erfahrener Immobilienexperte übernimmt die gründliche Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit potenziellen Käufern in Ihrem Interesse. So können Sie sich auf andere Aspekte Ihrer Scheidung konzentrieren.

Sollten Sie noch Fragen haben oder Unterstützung benötigen, sind wir als erfahrene Makler für Sie da. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre Situation.

Haben Sie Fragen zum Immobilienkauf oder -verkauf oder wünschen Sie Beratung?

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wir helfen Ihnen gern.

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